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Der „Bundesverband Venture Building“ befindet sich derzeit in der Vorgründungsphase. Eine formale Vereinsgründung im Sinne des § 21 BGB hat bislang nicht stattgefunden. Die Satzung ist in finaler Ausarbeitung, eine Gründungsversammlung zur offiziellen Verabschiedung steht noch aus.
Bis zur Eintragung ins Vereinsregister und der rechtlichen Konstituierung handelt es sich nicht um einen eingetragenen oder rechtsfähigen Verein. Der Zusatz „in Gründung“ bezeichnet ein Vorhaben, das sich in der organisatorischen Vorbereitung befindet.
Alle organisatorischen und kommunikativen Aktivitäten erfolgen im Rahmen dieser vorbereitenden Phase.
Mitglied im Verband können Venture Builder, Corporates und KMU aus ganz Deutschland werden, die bereits im Bereich Venture Building aktiv sind oder in naher Zukunft in diesem Feld tätig werden möchten. Auch die Aufnahme von Privatpersonen ist grundsätzlich möglich, sofern ein nachvollziehbares Interesse besteht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäß Satzung.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art und Größe des Unternehmens und wird in der Beitragsordnung festgelegt.
Ein erster konkreter Entwurf liegt bereits vor und soll in der Gründungsversammlung zur Abstimmung gebracht werden. Ziel ist es, allen potenziellen Gründungsmitgliedern die geplanten Beitragssätze frühzeitig transparent darzulegen, um eine reibungslose Beschlussfassung zu ermöglichen. Bei Interesse an einer Gründungsmitgliedschaft stellen wir Ihnen den konkreten Vorschlag Beitragsordnung gerne zur Verfügung.
Die Gründung des Verbands ist für den 4. September 2025 geplant.
Im Rahmen der Gründungsversammlung werden die Satzung beschlossen, die Gründungsmitglieder offiziell aufgenommen und der Vorstand gewählt. Zudem wird ein Gründungsprotokoll angefertigt und die Beitragsordnung zur Abstimmung vorgelegt. Ein Notar wird ebenso bei der Versammlung anwesend sein.
Jedes Gründungsmitglied unterzeichnet die erforderlichen Dokumente persönlich vor Ort. Der Notar beglaubigt die Unterschriften durch Stempel und eigene Signatur.
Der Verband wird in Berlin gegründet und hat dort auch seinen offiziellen Sitz. Dennoch ist der Verband bundesweit ausgerichtet – Veranstaltungen, Austauschformate und Kooperationen werden deutschlandweit stattfinden.
Ja, sobald der Verband offiziell gegründet und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, kann er Spenden annehmen und auch Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen. Wichtig: Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Sie dürfen also nicht an konkrete Leistungen geknüpft sein.
Ja. Der Verband ist überparteilich und verfolgt ausschließlich die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Ziele.
Sollte es nicht zur Gründung kommen, werden sämtliche übermittelten Daten selbstverständlich gelöscht. Es entstehen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten für Personen oder Unternehmen, die zuvor ihr Interesse bekundet haben.
Der erste Vorstand, bestehend aus drei Gründungsmitgliedern, wird im Rahmen der Gründungsversammlung von den anwesenden Gründungsmitgliedern gewählt. Anschließend wählt der Vorstand aus seiner Mitte den Vorstandsvorsitzenden.
Mitglieder des Bundesverbands Venture Building haben umfassende Mitwirkungsrechte. Sie sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen (juristische Personen über ihre jeweiligen Organvertreter:innen), das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, Anträge zu stellen und über zentrale Vereinsangelegenheiten abzustimmen. Darüber hinaus können Mitglieder, die Angebote und Leistungen des Verbands nutzen, an Veranstaltungen und Netzwerktreffen teilnehmen sowie sich in Arbeitsgruppen, Projekten und Gremien aktiv einbringen.
Mitglieder verpflichten sich, die Ziele und Interessen des Verbands zu unterstützen und das Ansehen des Vereins nach außen zu fördern. Zudem sind sie angehalten, die Satzung und die geltenden Ordnungen zu beachten, Mitgliedsbeiträge und ggf. Umlagen fristgerecht zu leisten sowie Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Auf Anfrage sollen Mitglieder dem Verband relevante Informationen zur Verfügung stellen, sofern dem keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
Die Satzung des Verbands wurde gemäß den Vorgaben zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach § 52 Abgabenordnung (AO) erstellt und befindet sich aktuell zur Prüfung beim zuständigen Finanzamt.
Unterstützen können Sie uns bereits jetzt – etwa durch fachlichen Austausch, indem Sie unser Anliegen weitertragen oder interessierte Personen aus Ihrem Netzwerk auf den entstehenden Verband aufmerksam machen. Jede Form der Sichtbarkeit und Weiterempfehlung hilft, das Thema Venture Building in Deutschland stärker zu verankern.
Der Verband baut derzeit ein wachsendes Netzwerk auf, das künftig allen Mitgliedern zur Verfügung stehen soll. Ziel ist es, Venture Buildern, Corporates und KMU den Zugang zu qualifizierten Partnern und Dienstleistern zu erleichtern, die sie bei ihren Venture-Building-Aktivitäten gezielt unterstützen können. Ein starkes Netzwerk ist ein zentraler Erfolgsfaktor für effektives Venture Building, insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht auf eigene interne Ressourcen zurückgreifen können.
Wichtig: Der Verband übernimmt keine Vermittlungs- oder Maklerrolle.
Es werden keine Vermittlungsgebühren erhoben, und es findet keine wirtschaftliche Tätigkeit in diesem Zusammenhang statt. Der Aufbau des Netzwerks dient ausschließlich der Förderung des satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecks. Aus diesem Grund soll ein Netzwerk entstehen, von dem sowohl die Dienstleister – durch Sichtbarkeit und potenzielle Auftragschancen – als auch die Mitglieder – durch den Zugang zu geprüften Kontakten – profitieren. Der Verband versteht sich hierbei als neutrale Plattform, nicht als wirtschaftlich handelnde Vermittlungsinstanz.